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Allgemeine Bedingungen 2008 zum Mietevertrag von Baltcott
1. Allgemeine Anordnungen
1.1. Der Mieter schließt mit dem estnischen Personengesellschaft Baltcott OÜ (weiterhin als “BC” genannt) einen verbindenden Vertrag. BC schickt auf jede Reservierung eine schriftliche Bestätigung. Die Reservierung kann entweder schriftlich, mündlich per Telefon oder im Internet gemacht werden. Die schriftliche Bestätigung für das Stattfinden der Reservierung beinhaltet auch “die Bestätigung der Reservierung”, worin die ganze nützliche Information (Adresse usw.) steht. Beim Ankommen wird die Bestätigung der Reservierung dem Besitzer oder seinem Stellvertreter vorgelegt. Nachdem bekommt der Mieter den Schlüssel und das einzuhaltende Dokument (Reservierungsbezahlung beinhaltet nicht die Stromkosten und andere Kosten). Der Mieter kontrolliert die gebrauchte Strommenge zusammen mit dem Besitzer (mit seinem Stellvertreter) und die Zahlen werden sowohl beim Ankommen als auch beim Fortgehen des Mieters aufgeschrieben. In jeder Mietergruppe soll wenigstens ein über 25 Jahre alter Person sein. Auf keinen Fall ist es den minderjährigen Kinden alleine das Sommerhaus zu mieten erlaubt.
2. Dienstleistungen von Baltcott
2.1. Im Katalog und in anderen Materialen beinhaltende Beschreibungen und Preise gelten, bis sie geändert werden. Der Preis, der in dem Moment der Reservierung gezeigt wird, ist immer geltend.
2.2. BC übernimmt sich keine Verantwortung für jegliche andere Angelegenheiten betreffende Informationen, ausgenommen für die das Sommerhaus betreffende Informationen. Zusätzlich übernimmt BC sich keine Verantwortung für das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer Dienstleistung, die der Mieter icht in Übereinstimmung mit BC reserviert oder angefordert hat.
2.3. Der ganze Inhalt der BC-Dienstleistungen ist auf der Internetseite von BC und in der Briefwechsel zwischen BC und dem Mieter angezeigt. Alle Veränderungen und Hinzufügungen sind gültig zusammen mit der Bestätigung der Reservierung, wenn der Mieter diese schriftlich bestätigt hat. Sämtliche Nebenverträge, die die Dienstleistungen von BC beeinträchtigen, müssen vom BC klar ausgedrückt bestätigt sein. Der Mieter ist verpflichtet bei der Reservierung auf der BC-Internetseite die Beschreibung des Sommerhauses auszudrucken.
2.4. Die Reisebüros und die Stellvertreter, die sich mit den Reservierungen beschäftigen, haben kein Recht, zusätzliche Begünstigungen durchzuführen oder Begünstigungen zu vereinbaren, die in dem vorliegenden Vertrag oder in dem vorliegenden Katalog nicht genannt worden sind.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Der Mietpreis des Sommerhauses ist als wochentliche Zahlungen angezeigt (vom Samstag bis zum Samstag). Falls der Mieter das Sommerhaus für einen längeren Zeitraum mieten will, variiert der Preis abhängig von dem Saison.
3.2. Alle Preise sind in Euros gezeigt. Als Währungskurs gilt am Zahlungstag geltender Währungskurs. Alle mit den Zahlungen verbundene Banküberweisungskosten trägt der Mieter.
3.3. 30% von der Mietbezahlung wird als eine Anzahlung beim Bekommen der schriftlichen Bestätigung bezahlt. Der Gesamtpreis, abgerechnet die Anzahlung, soll an BC spätestens 4 (vier) Wochen vor dem Tag des Ankommens bezahlt werden. In dem Fall, wenn der Mietvertrag weniger als 40 Tage vor dem Ankommen geschlossen wird, soll die ganze Mietbezahlung beim Bekommen der schriftlichen Bestätigung in voller Summe bezahlt werden. Wenn der Mieter die Mietsumme nicht in voller Summer bezahlt hat, hat er kein Recht sämtliche Anforderungen an BC oder an dem Besitzer des Sommerhauses einzureichen.
4. Geänderte Angelegenheiten
4.1. BC ist verpflichtet den Mieter von den geänderten Angelegenheiten unverzüglich mitzuteilen. Falls die geänderten Angelegenheiten wichtig/umfangreich sind, hat der Mieter das Recht den Vertrag zu beenden. Die wichtigen/umfangreichen Veränderungen sind zusätzliche Veränderungen, die das ganze Wesen des Sommerhauses verändern.
4.2. BC hat das Recht den Preis zu erhöhen, falls die Zeit zwischen der Reservierung und des Ankommens länger als 3 Monaten lang ist. BC hat kein Recht die Preiserhöhung zu verlangen, wenn bis zum Tag des Ankommens weniger als 20 Tage geblieben sind. Eine jegliche solche Preiserhöhung kann von den Änderungen der Angelegenheiten in dem Zeitraum bedingt sein, der zwischen dem Tag der Reservierung und den 20 Tagen vor dem Ankommen bleiben, und in dem Fall hat BC das Recht die Vergütung von nur eigentlich steigernden Kosten zu verlangen. Der Grund für eine solche Veränderung kann zum Beispiel geänderter Währungskurs oder neue Bezahlungen oder Gebühren sein.
4.3. BC benachrichtigt den Mieter von den Gründen der Preiserhöhung unverzüglich nach dem die Angelegenheiten dem BC bekannt geworden sind. Wenn der Preis mehr als 10% erhöht wird, hat der Mieter das Recht den Vertrag zu beenden, oder in dem Fall, wenn die Annullierung auf der Initsiative von BC erfolgt ist, kann der Mieter vom BC ein gleichwertiges Sommerhaus ohne jeglichen zusätzlichen Kosten für den Mieter zu verlangen. Der Mieter ist verpflichtet dem BC schriftliche Anforderungen einzureichen oder den Wunsch, das obengenannte Recht zu nutzen, per Fax weiterzugeben.
5. Verhaltensregel in der Besuchszeit
5.1. Zusätzlich der erlaubten Menschenzahl ist es nur ein unter 3 Jahre altes Kind unterzubringen erlaubt. Wenn es dort mehr Besucher als erlaubt gibt, hat BC, aber auch der Besitzer, das Recht den Mietvertrag abzulehnen und das Fortgehen von zusätzlichen Besucher zu fordern (ein zusätzlicher Besucher bedeutet einen Person über das erlaubte Maximum). Der Mieter hat in dieser Frage kein Recht etwas zu fordern. Das Sommerhaus kann am Tag des Ankommens nie vor 16 Uhr angesehen werden.
Das Sommerhaus soll am Tag des Fortgehens vor 10 Uhr befreit sein. Der Mieter verantwortet für die Aufräumung des Sommerhauses. Beim Fortgehen soll das Sommerhaus und dessen Einrichtung in einen guten Zustand bleiben. Nötigenfalls kann der Mieter eine Endaufräumung bestellen, die von dem Besitzer oder von dem Stellvertreter des Besitzers durchgeführt wird.
Das Aufstellen von Treilern, Anhänger oder Zelten auf das Grundstück ist nicht erlaubt (ausgenommen bei einer diesbezüglichen gegenseitigen Übereinstimmung).
5.2. In der Bestätigung der Reservierung stehen der Name, die Adresse des Besitzers und die Adresse des Sommerhauses.
5.3. Der Besitzer hat dem BC das Recht gegeben, unabhängig im Namen des Besitzers zu beschäftigen. BC ist nicht der Besitzer des Sommerhauses. BC bietet nur das Sommerhaus an.
5.4. Die Kosten auf den Strom, für die Heizung, für das Gas, für das Wasser und für das Telefon sind für Zusatzkosten erweisende Dienstleistung, und sie werden dann ausgerechnet, wenn der Mieter den Schlüssel beim Fortgehen zurück gibt. Insbesondere in kaltem Saison und bei Sommerhäusern, die ein Wasserbecken und/oder ein Schaumbad haben, muss der Mieter mit höheren Heizungskosten rechnen.
5.5. Um die Verpflichtungen des Mieters (das Zurückgeben des Schlüssels, das Aufschreiben von Zahlen für den gebrauchten Strom, die Zahlungen für den Strom und/oder mögliche Anforderungen, die Verletzungen oder die Nichtaufräumung des Sommerhauses betreffen) zu gewährleisten, muss der Mieter in manchen Fällen dem Besitzer oder dem Stellverteter des Besitzers Depositen geben (die gewöhnliche Depositensumme ist EEK 1500 oder die Miete für eine halbe Woche). Diese Depositen werden beim Bekommen des Schlüssels bezahlt. Beim Fortgehen muss der Mieter den Schlüssel zurück geben und die Zahlen vom Rechner (Strom usw.) dem Besitzer oder dem Stellvertreter des Besitzers bekannt geben. Der Besitzer oder der Stellvertreter des Besitzers muss die vom Mieter angegebene Zahlen vor dem Ankommen der neuen Gäste überprüfen. Nachdem wird die Depositensumme dem Mieter zurückbezahlt. Von der Depositensumme werden sämtliche Kosten auf Schädigungen, Kosten auf die mängelhafte Aufräumung und für gebrauchten Strom und Kosten auf andere Waren / Dienstleistungen abgezogen. Diejenigen Kosten, die größer als die deponierte Summe ist, werden getrennt ausgerechnet.
5.6. Der Mieter verantwortet für die Schädigungen, die er dem Sommerhaus oder dessen Einrichtung gemacht hat. Falls die Schädigung so umfangreich ist, dass der Besitzer seinen Versicherungsvertrag anwenden muss, ist der Mieter verpflichtet den Teil der Selbstverantwortung des Besitzers zu entschädigen. In dem Fall, wenn die Schädigung Folge einer schweren Rücksichtslosigkeit ist und die Versicherung die genannte Schädigung nicht entschädigt, kann von dem Mieter eine größere Kompensation verlangt werden. Wenn es aus irgendeinem Grund keine Versicherungsabdeckung gibt, reduziert sich die Anforderung gegen dem Mieter bis zur hypothetischen Summe der Selbstverantwortung.
5.7. Die Lieblingstiere dürfen nur in solche Sommerhäuser mitgenommen werden, wenn die Lieblingstiere in den Beschreibungen des Sommerhauses klar ausgedrückt erlaubt sind, ausgenommen in dem Fall, wenn man vorher ein spezielles Erblaubnis dafür gegeben hat, das auch auf der Bestätigung der Reservierung vom BC so vermerkt ist. Um die Informationen über die Besonderanforderungen für das Mitbringen von Hunden, Katzen oder anderen Lieblingstieren ins Esland zu bekommen, empfehlen wir dem Mieter an das Estnische Konsulat zu wenden. Jeder Mieter ist verpflichtet, sich selbst ein entsprechendes Besondererlaubnis zu besorgen. Das gilt auch für die Jäger, die eigene Waffen mitbringen wollen.
6. Annullierung
Der Mieter hat das Recht die Reservierung bis zum Tag des Ankommens zu annullieren oder zu verändern; dafür muss der Mieter dem BC eine schriftliche Mitteilung mit einem solchen Inhalt schicken. Wenn der Mieter die Bestellung annulliert oder er kommt nicht an, hat BC das Recht von dem Mieter auf die vom BC gemachten Vorbereitungsarbeiten und auf andere Aufwendungen gemachte Kosten zu verlangen, die BC in Verbindung mit diesen Arbeiten getragen hat.
Die Standardkosten von BC im Falle der Annullierung:
6.1. Bis 90 Tage vor dem Tag des Ankommens – 15% von dem Preis, minimal EUR 50.-
6.2. 89 Tage bis 45 Tage vor dem Tag des Ankommens – 25% von dem Preis, minimal EUR 50.-
6.3. 44 Tage bis 15 Tage vor dem Tag des Ankommens – 80% von dem Preis, minimal EUR 50.-
6.4. Ab 14 vor dem Tag des Ankommens und bei Nichtankommen – 100% von dem Preis.
7. Verändern der Reservierung
Nach dem Wunsch des Mieters verpflichtet sich BC in Rahmen von maximalen Möglichkeiten in die Reservierung bis 90 Tage vor dem Tag des Ankommens zu Veränderungen zu machen. Die Standardkosten von BC auf die genannte Dienstleistung ist EUR 50 für jede Veränderung der Reservierung. Sämtliche Veränderungen können entsprechend nach den obengenannten Bedingungen nur erst nach der Schließung des Vertrages vorgenommen werden.
8. Beendung des Vertrages von BC
Die folgenden Angelegenheiten geben dem BC das Recht den Vertag vor dem Tag des Ankommens zu beenden:
8.1. Wenn BC nicht imstande ist, das Sommerhaus wegen unvorsehbare Angelegenheiten zu gewährleisten, in dessen Folge der Besitzer nicht Imstande ist seine Verpflichtungen zu erfüllen. Ein solches Recht auf die Beendung hat nur BC und unter diesen Angelegenheiten hat BC das Recht bei der Gelegenheit ein gleichwertiges Sommerhaus anzubieten. Wenn der Mieter das angebotene Ersatzsommerhaus nicht akzeptiert, hat BC das Recht den Vertrag zu beenden. In solchen Fällen hat der Mieter das Recht die ganze Anzahlungssumme zurückzubekommen.
8.2. Wenn der Mieter seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, schickt BC ihm eine Mahnung, wo der letzte Zahlungstag angegeben ist, und eine Mitteilung über die Beendung des Vertrages. Falls der Mieter die Zahlung für den in der Mahnung gegebenen Tag nicht bezahlt, hat BC das Recht den Vertrag zu beenden. Bei einer solchen Beendung werden die oben im Artikel 6 bestimmte Annullierungskosten angepasst.
8.3. Falls der Mieter oder der Gast des Mieters ungeachtet den Bemerkungen des Besitzers oder des Stellvertreters des Besitzers oder des BC sich nicht nach den Vertragsbedingungen benimmt, das Sommerhaus missbraucht oder die Vertragsbedingungen nicht folgt, ist die unverzügliche Beendung des Vertrages berechtigt. In solchen Fällen hat BC das Recht die ganze Mietsumme anzuhalten.
9. Unvorsehbare Gewalt
Falls die Bedingungen, die in der Zeit der Schließung des vorliegenden Vertrages schwierig werden oder der Zustand wegen der unvorsehbaren Gewalt sich wesentlich verschlechtert, hat BC oder der Mieter das Recht den Vertrag zu beenden. Die Angelegenheiten der unvorsehbaren Gewalt umfassen unter anderem: den Krieg, den Streik, die Aussperrung, die Schließung der Grenze, die Epidemien oder Naturkatastrophen oder Verschmutzungen. Wenn der Vertrag wegen die Angelegenheiten der unvorsehbaren Gewalt beendet wird, hat BC das Recht eine gut begründete Bezahlung auf die Ersetzung gemachten Kosten oder die Entschädigung von zusätzlichen, mit der Beendung des Besuches verbundenen Zusatzkosten zu fordern.
10. Die Verantwortung, usw.
10.1. BC verantwortet in Rahmen der Verhaltensnormen, die im gewöhnlichen Geschäft praktiziert werden, und für die Richtigkeit der ganzen Information, die im Katalog oder auf der Internetseite das Sommerhaus beschreibt. BC übernimmt sich keine Verantwortung für diejenige Information, die in den Katalogen vorhanden ist, aber die BC direkt nicht beeinflusst und wenn BC die Richtigkeit der genannten Information nicht kontrollieren kann. BC trägt die Verantwortung für jedes Sommerhaus und für die ordentliche Überprüfung dessen Besitzer.
10.2. BC übernimmt sich keine Verantwortung für die Mängel in der Diensleistung, wenn der Mieter eine Dienstleistung nicht durch den Stellvertreter von BC bestellt hat (Museumbesuche, Veranstaltung sportlicher Tätigkeiten usw.).
10.3. Für die Teilnahme an den Sportereignissen oder an anderen Ereignissen trägt die Verantwortung nur der Mieter selbst. Der Mieter ist verpflichtet, die Sportanlagen, die Mittel und die Fahrzeuge vor deren Anwendung zu kontrollieren.
11. Nichtanwendung von Dienstleistungen
Wenn der Mieter das Sommerhaus nicht in den Gründen anwendet, für welche BC keine Verantwortung trägt, hat der Mieter kein Recht eine Entschädigung zu verlangen.
12. Krankheit
Für jegliche zusätzlichen Kosten, die im Laufe der Besuchszeit, wegen einer Krankheiten verursacht werden, bezahlt der Mieter. Auch bezahlt der Mieter auf Zuhausefahren gemachte zusätzliche Kosten. Falls der Charakter der Krankheit einen Verdacht verursacht, empfehlt BC dringlich vor der Reservierung mit dem Arzt zu konstultieren.
13. Adressen
13.1. Die Adresse von BC ist: Baltcott OÜ, Raua Põik 3-3, 10124 Tallinn, Estland
Telefon 00372-6485788,
Fax 00372-6485788
14. Bewerbungen und Anforderungen
14.1. Falls es Probleme aufkommen, muss der Mieter sich in erster Stelle zum Besitzer oder zu dem Stellvertreter des Besitzers anwenden.
14.2. Der Mieter ist verpflichtet BC über jegliche Mängel und Anforderungen mitzuteilen. Außerdem muss der Mieter dem BC für die Erhebung der Mängel eine vernünftige Zeit geben, ausgenommen in dem Fall, wenn der Mangel nicht erheben werden kann oder wenn BC sich den Mangel zu erheben verweigert.
14.3. Jegliche, dem BC eingereichte Anforderungen muss der Mieter schriftlich im Laufe von einem Monat nach dem Tag des Fortgehens an die folgende Adresse schicken: Baltcott OÜ, Raua Põik 3-3, 10124 Tallinn, Estland. Wenn nach dem 6 Monate vergangen sind, sind die Anforderungen des Mieters unbedeutend. Diese Zeit wird seit dem im Vertrag gegebenen Tag des Fortgehens gerechnet.
15. Angemessenheit einer Einzelbestimmung
Falls es in dem vorliegenden Vertrag eine Unangemessenheit einer einzelnen Bestimmung auftritt, bedeutet es nicht, dass der Vertrag die ganze Gültigkeit verliert.
16. Übergabe der Rechte
Ungeachtet der Gründen hat der Mieter das Recht eine jegliche, mit dem Besuch verbundene Forderung an eine dritte Person überzugeben. Jedoch soll er darüber den BC erkundigen, und BC muss dafür eine Zustimmung geben.
17. Unterschiedliches
17.1. BC trägt keine Verantwortung für die Qualität der Fotos oder für die Tippfehler. BC lässt sich das Recht auf Fehler in den Beschreibungen und auf den Abbildungen.
17.2. Die Anwendung aller originalen BC-Katalogen oder deren Kopien, entweder in digitaler oder in einer anderer Form, ist in professioneller Absicht verboten, und an diese Materialien wird die Gesetzgebung über das Besitzerrecht angepasst.
18. Auseinandersetzungen
Den jeglichen, aus dem vorliegenden Vertrag oder aus dessen Interpretierungen folgende mögliche Konflikten werden an die estnischen Gesetze angepasst und alle Auseinandersetzungen gehören der Zuständigkeit des estnischen Gerichtssystems (Tallinner Zivilgerichtshof).
BC wünscht allen Gästen angenehme Erlebnisse
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